Die Brücke wurde über der kleinen Schleuse im Jahre 1725 als Gewölbebogen aus Ziegelsteinen erbaut. Für das Tragwerk lagen außer einer Nachrechnung keine statischen Unterlagen vor. Die Brücke war bislang für Fahrzeuge bis 30t Gesamtgewicht (Achslast: 10t) freigegeben. Die Neueinstufung ergab auf der Grundlage der Materialuntersuchungen und Berechnungen mit realen Geometrien eine Empfehlung, die zulässige Achslast auf 5,3t zu reduzieren und nur noch eingeschränkt für den Verkehr freizugeben. Wunsch der Gemeinde war jedoch, die vormals zulässige Belastung (30t Gesamtgewicht, Achslast: 10t) mindestens zu bestätigen, bzw. die Tragfähigkeit für die Überfahrt eines Rettungsfahrzeuges zu erlauben.
Die Versuchslasten (Fmax ≤ 600 kN) und der Versuchsaufbau waren so gewählt, dass die maßgebenden Beanspruchungen für folgende Lastannahmen erzeugt werden konnten:
mit vollem Schwingbeiwert φ = 1,35
mit vollem Schwingbeiwert φ = 1,35
mit vermindertem Schwingbeiwert φ = 1,14
Die Brückenklasse SLW30 ist eine Nachrechnungsklasse (DIN 1072) und lässt auch die Befahrung durch 40t-LKW zu. Eine Beschilderung ist nur zur Reduktion der Geschwindigkeit (verminderter Schwingbeiwert φ = 1,14) notwendig. Aufgrund des Straßenverlaufs und der Umgebung ist es jedoch wahrscheinlich, dass LKW langsam über die Brücke fahren.
In allen Laststellungen konnte die Versuchslast ohne Erreichen eines Grenzwertkriteriums bis zur Versuchsziellast gesteigert werden. Die Tragsicherheit der Gewölbebrücke konnte daher für die oben genannten Lastannahmen erfolgreich nachgewiesen werden.