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Informationen

Legalisierung

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Rechtlich gesichert

Auch rechtlich ist gesichert: Die Bemessung von Bauwerken und Bauwerksteilen darf auf Versuchen beruhen. Zahlreiche Vorschriften enthalten entsprechende Hinweise (Bauvorlagenverordnungen der Länder, DIN 1045-1, EC 2, etc.). Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) hat 2020 eine Neufassung der Richtlinie für Belastungsversuche an Betonbauwerken herausgegeben, die sich speziell mit experimentellen Tragsicherheitsbewertungen befasst. Diese Richtlinie beschreibt auch die fachlichen und technischen Voraussetzungen der durchführenden Institutionen. Das IGES erfüllt zusammen mit seinen Kooperationspartnern sowie seinen Kenntnissen und Erfahrungen alle Anforderungen gemäß dieser Regelung.

Die experimentelle Tragsicherheitsbewertung wird sowohl von den Prüfingenieuren als auch der Bauaufsicht der Länder akzeptiert. In Einzelfällen wurde eine Zulassung im Einzelfall verlangt, es ist daher sinnvoll, alle Beteiligten schon im Planungsprozess zu involvieren. Die grundsätzliche Eignung und Zulässigkeit des die Rechnung begleitenden experimentellen Tragfähigkeits­nachweises auf der Grundlage der Regelungen der DAfStb-Richtlinie wurde auch von der Fachkommission „Bautechnik“ der ARGEBAU bestätigt (Manleitner et. al. 2011). Die versuchsgestützte Bemessung ist auch im aktuellen Normenwerk der Eurocodes enthalten, z. B. in den Grundlagen der Tragwerksplanung (EC 0, Anhang D) oder in der Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken (EC 2, Kapitel 2.5).