Ein Konsolstein der gemauerten Fußgänger-Bogenbrücke des Landgerichts Bremen war stark geschädigt. Die Brücke verband ehemals das Untersuchungsgefängnis mit dem Gericht. Ein Steinmetz empfahl, dass der defekte Stein zumindest bis zur Außenkante des Verblendmauerwerks abgetragen und erneuert werden sollte, um für eine handwerklich einwandfreie Beseitigung des Mangels zu sorgen. Damit der Stein ausgetauscht werden konnte, musste er entlastet und der darüber liegende Teil der Konstruktion abgefangen werden.
Hierzu war eine Anhebe- und Stützvorrichtung notwendig, mit der die Lasten während der Arbeiten des Steinmetzes abgeleitet werden konnten. Nach dem Austausch des Steins sollte die Konstruktion wieder kontrolliert abgesetzt werden. Die Arbeiten sollten messtechnisch begleitet und überwacht werden. Der Gesamtumfang der Maßnahme beinhaltet die folgenden Arbeitsschritte:
Die noch vorhandenen Alt-Unterlagen wurden gesichtet, ausgewertet und durch eigenes Aufmass ergänzt, um die Geometrie des betroffenen Gewölbebogens festzustellen. Der aktuelle Zustand wurde augenscheinlich überprüft. Die erforderlichen Kennwerte des Bauwerkswiderstands (Geometrie, Festigkeit, Gewölbebogenstärke) und die Lagerungsbedingungen wurden für die Berechnung abgeschätzt. Sie bildeten die Grundlage für die 2D Finite Elemente Berechnung.
Die Voruntersuchungen an der Fußgängergewölbebrücke veranschaulichten den Lastweg, die Beanspruchung in dem geschädigten Konsolstein und ermöglichten eine Abschätzung der Kraft, die zum Anheben notwendig war.
Der Austausch des Konsolsteins erfolgte nach Fertigung des Ersatzsteines und der Anhebevorrichtung in den folgenden Schritten: