In Gewerbeimmobilien werden zum Warentransport zunehmend Flurförderfahrzeuge oder Gabelstapler eingesetzt. Bei intensiver Nutzung (mehr als 100 Fahrten pro Tag) reicht der Nachweis einer ausreichenden statischen Tragfähigkeit nicht mehr aus. Die Decke muss auch für Ermüdung nachgewiesen werden. Bei Bestandstragwerken ist die bisherige Nutzung meist unbekannt, so dass ein belastbarer rechnersicher Nachweis unmöglich ist. Auch hier können Experimente helfen:
Nach DIN EN 1992-1-1 kann auf einen genauen Ermüdungsnachweis verzichtet werden, wenn die Schwingbreiten der Bewehrung unter einem Grenzwert Δσs bleiben. Dazu werden an den maßgebenden Stellen die Dehnungen gemessen (s. Abbildung) und anschließend Kurzzeitmessungen mit kontrollierten Überfahrten (Abmessungen und Gewichte bekannt) durchgeführt. Aus den Messwerten lässt sich u.a. entnehmen,