Für 2 Wegebrücken – es handelt sich um einen gemauerten Durchlass sowie eine Stahlbetonbrücke – lagen keine Originalunterlagen vor, so dass diese nicht rein rechnerisch in zulässige Brückenklassen eingestuft werden konnten. Für die Einstufung waren die Brückenklassen LKW 16 und SLW 30 gewünscht.
Die Versuchslasten wurden mit einer Prüfhydraulik gegen die Masse eines Mobilkrans erzeugt. Um eine Beschädigung der Bauwerke zu vermeiden, wurden die Lasten regelbar mittels einer präzise steuerbaren Prüfhydraulik aufgebracht und nicht durch Überfahrt erzeugt, so dass bei Erreichen eines Grenzwertkriteriums sofort entlastet werden konnte. Das Verfahren wurde unter der Nr. 10 2017 118 041.9 patentiert.
Die Nachweise wurden in mehreren Positionen geführt. Begonnen wurde mit einer Laststellung vor dem Auflager, um anschließend in Schritten von etwa Δs = 0,50 m fortzufahren, bis der Nachweis der maximalen Scheitellast / des maximalen Biegemomentes in Feldmitte erbracht worden war.
Während beim gemauerten Durchlass ein Kran als Kontergewicht ausreichend war, mussten bei der Stahlbetonbrücke zusätzlich etwa 20 t Ballast für den Nachweis in Feldmitte eingesetzt werden. Bei beiden Methoden wurden die Lasten stufenweise aufgebracht, um eine Beschädigung des Bauwerks und des Fahrzeugs zu vermeiden. Bei allen Nachweisen konnte die Last ohne Erreichen eines Grenzwertkriteriums bis zur Versuchsziellast gesteigert werden, und somit die Tragsicherheit bestätigt werden.